Die Riksbank gab am 5. März 2026 bekannt, dass der Riksdag beschlossen hat, der Zentralbank die Verantwortung für die Festlegung des kontrazyklischen Kapitalpuffers (CCyB) zuzuweisen. Diese Gesetzesänderung, die am 1. April 2026 in Kraft tritt, beinhaltet auch Änderungen der Amortisationsanforderung und der Hypothekenobergrenze im Rahmen des Vorschlags der Regierung zur Entwicklung des Politikbereichs Makroprudenz".
Originalveröffentlichung: Die Bank hat eine Reihe von Aktien in der Finanzbranche aufgenommen.